Freitag, 30. Jänner 2026

Wohnbauförderungsbeitrag Wien: Mehrkosten für Arbeit ab 2026

Wohnbauförderungsbeitrag Wien: Mehrkosten für Arbeit ab 2026

In Wien wurde der Wohnbauförderungsbeitrag mit 1. Jänner 2026 von insgesamt 1,0 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben; Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen nun jeweils 0,75 Prozent statt 0,5 Prozent. Das wirkt sich sowohl auf die Personalkosten der Unternehmen als auch auf die Sozialversicherungsbeiträge und den Nettobezug der Mitarbeiter aus.

Beitragserhöhung für Wiener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Seit 2018 können die Bundesländer die Höhe des Beitrags zu Wohnbauförderung (WBF) selbst festlegen; Wien macht von dieser Möglichkeit nun als einziges Bundesland Gebrauch. Für Beschäftigte in Wien steigt der Beitrag ab 2026 von 1,0 auf 1,5 Prozent der Beitragsgrundlage. Gleichzeitig wurde mit der Anhebung auch eine gesetzliche Zweckbindung für den Wohnbau und die Verwendung für soziale Infrastruktur wie Schulen oder Spitäler eingeführt. Ob andere Bundesländer dem Wiener Modell folgen werden, ist derzeit unklar.

Die Erhöhung wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen. Betroffen sind Arbeitnehmer über der Geringfügigkeitsgrenze, deren Beschäftigungsort Wien ist oder die bei der Wiener Landesstelle der Österreichischen Gesundheitskasse geführt werden.

Ausnahmen

Bestimmte Personengruppen sind vom WBF-Beitrag ausgenommen und daher von der Erhöhung nicht betroffen. Die wichtigsten Ausnahmen:

  • Lehrlinge
  • Geringfügig Beschäftigte
  • AG-Vorstände (GmbH-Geschäftsführer sind jedoch nicht ausgenommen)
  • Freie Dienstnehmer

Auswirkungen auf Unternehmer und KMU

Für Unternehmer in Wien bedeutet die Erhöhung eine leichte, aber dauerhafte Anhebung der Lohnnebenkosten. Der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung erhöht sich um 0,25 Prozentpunkte. Damit steigen die Kosten pro 1.000 Euro Bruttomonatsentgelt um 30 Euro jährlich, bis zu einem Höchstbetrag von 207,90 Euro pro Jahr aufgrund der Höchstbeitragsgrundlage 2026 von 6.930 Euro pro Monat.

Personalintensive Unternehmen – etwa im Handel, in der Gastronomie und Hotellerie sowie im Dienstleistungssektor – sollten diese Mehrbelastung in ihre Kalkulationen und Preisgestaltungen für 2026 einbeziehen.

Ein praktisches Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich verursacht die Anhebung der WBF Mehrkosten von 90 Euro pro Jahr – bei zehn Mitarbeitern beträgt die Steigerung in Summe daher 900 Euro, die neben den KV-Erhöhungen zusätzlich erwirtschaftet werden müssen.

Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Auch der Dienstnehmeranteil steigt um 0,25 Prozentpunkte, wodurch der Abzug der Sozialversicherung bei laufenden Bezügen in Wien von 18,07 auf 18,32 Prozent ansteigt. Da die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind, wird der Nettoverlust etwas abgefedert.

Beispiel: Bei 3.000 Euro brutto sinkt der Nettobezug für Wiener Arbeitnehmer gegenüber den Kollegen in den übrigen Bundesländern um 63 Euro jährlich – eine Einbuße, deren Mittel hoffentlich sinnvoll eingesetzt werden.

Österreichische Gesundheitskasse: Wohnbauförderungsbeitrag

 

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