Dienstag, 1. Juli 2025

WiEReG-Reform: Neue Begriffe, neue Meldepflichten

WiEReG-Reform: Neue Begriffe, neue Meldepflichten

Ab 1. Oktober 2025 müssen alle Treuhandschaften im WiEReG gemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn durch die Treuhandschaft kein wirtschaftliches Eigentum entsteht. Das erhöht die Transparenz und erschwert Geldwäsche.

WiEReG gegen Geldwäsche

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registriergesetz (WiEReG) macht sichtbar, wer wirklich hinter einem Unternehmen steckt. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen durch Offenlegung der wirtschaftlichen Eigentümer wirksam bekämpft werden. Bestehende Sorgfalts- und Meldepflichten werden durch die aktuelle Gesetzesänderung daher weiter verschärft.

Neue Begriffe: Nominator und Nominee

Im Zusammenhang mit Treuhandschaften wurden neue Begriffe eingeführt: Der bisherige Treugeber heißt nun Nominator, der Treuhänder wird jetzt Nominee genannt. Aus der Treuhandvereinbarung wird die sogenannte „Nominee-Vereinbarung“. Diese neuen Bezeichnungen basieren auf international üblichen Begriffen und sollen das Meldeverfahren vereinheitlichen.

Neue Meldevorschriften

Der Kreis meldepflichtiger Treuhandschaften wird stark erweitert. Bisher mussten Treuhänder nur Informationen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Eigentum melden. Ab 30. September 2025 ist jede Nominee-Vereinbarung, bei der ein Nominee für den Nominator als Eigentümer, in einer Funktion oder als Geschäftsführer handelt, meldepflichtig. Dies betrifft auch meldebefreite Rechtsträger! Neu ist auch die Erweiterung der Sorgfalts- und Meldepflichten auf Rechtsträger wie z.B. Trusts und Privatstiftungen.

Meldepflichtige Daten

Treuhänder müssen für jede Treuhandschaft Daten über ihre Nominatoren und deren wirtschaftliche Eigentümer einholen und übermitteln. Dazu gehören Personendaten wie z.B. Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz. Sowie bei juristischen Personen z.B. Firmenname, Sitz, Rechtsform und Stammzahl.

Empfindliche Strafen

Wer die WiEReG-Meldung nicht oder fehlerhaft abgibt, riskiert hohe Geldstrafen: Bei grober Fahrlässigkeit drohen bis zu 100.000 Euro, bei Vorsatz sogar bis zu 200.000 Euro Strafe. Durch eine rechtzeitige Selbstanzeige kann eine Korrektur vorgenommen und einer Strafe entgangen werden.

Fazit

Wer nicht meldet, zahlt! Ab Oktober 2025 müssen alle Treuhandschaften – jetzt „Nominee-Vereinbarungen“ genannt – vollständig offengelegt werden, auch wenn kein Eigentum übertragen wird. Daher gelten die Meldepflichten nun auch für Trusts und Privatstiftungen.

BMF – Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer

 

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