Sonntag, 2. Februar 2025

Start Arbeitnehmerveranlagung 2024

Start Arbeitnehmerveranlagung 2024

Die Arbeitnehmerveranlagung ermöglicht es, zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückzuholen. Arbeitgeber müssen den Jahreslohnzettel bis Ende Februar an das Finanzamt übermitteln. Sobald dieser in FinanzOnline verfügbar ist, stehen alle notwendigen Informationen für die Steuerberechnung bereit und die Arbeitnehmerveranlagung kann durchgeführt werden.

Allgemeines zur Lohnsteuer

Die monatliche Lohnsteuer wird so berechnet, als ob das Einkommen das ganze Jahr über konstant wäre. Eine Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich daher besonders, wenn sich das Einkommen im Laufe des Jahres verändert hat. Häufige Anlässe dafür sind:

  • Jobwechsel
  • Phasen der Arbeitslosigkeit
  • Karenzzeiten
  • Gehaltsanpassungen
  • Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit

Bei der Veranlagung wird die Steuer auf Basis der Jahreslohnzettel neu berechnet und gleichmäßig über das Jahr verteilt. Bei unterjährigen Gehaltsschwankungen führt dies oft zu einer Steuergutschrift.

Automatische Arbeitnehmerveranlagung

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung – auch automatischer Steuerausgleich genannt – bringt automatisch Geld zurück vom Finanzamt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Steuerzahler ihre zustehende Rückerstattung unkompliziert und mühelos erhalten. Das Finanzamt führt diese unter folgenden Bedingungen automatisch durch:

  1. Es wurden lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen.
  2. Die Daten aus den Lohnzetteln führen zu einer Gutschrift.
  3. Es liegen dem Finanzamt keine Informationen über zusätzliche Werbungskosten, Freibeträge oder andere Absetzposten vor.

Korrektur der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung

Auch wenn das Finanzamt bereits automatisch veranlagt hat, haben Sie weiterhin fünf Jahre Zeit, um fehlende Angaben zu ergänzen. Dies betrifft beispielsweise Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder andere Sonderausgaben. Um eine Korrektur vorzunehmen reichen Sie einfach eine Arbeitnehmerveranlagung ein.

NEU: Antraglose Veranlagung nun auch bei Pflichtveranlagung

In bestimmten Fällen ist die Arbeitnehmerveranlagung verpflichtend, beispielsweise bei zusätzlichen steuerpflichtigen Einkünften bzw. mehreren parallelen Dienstverhältnissen. Bisher musste in solchen Fällen eine Arbeitnehmerveranlagung abgegeben werden. Durch eine Neuregelung führt das Finanzamt ab der Veranlagung 2024 Pflichtveranlagungen automatisch und ohne Antrag durch, wenn alle Voraussetzungen (insbesondere eine Steuergutschrift) vorliegen.

NEU: Freibetragsbescheid nur noch auf Antrag

Bestimmte Ausgaben können mittels Freibetragsbescheid bereits in der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass von vornherein weniger Lohnsteuer einbehalten wird und Sie monatlich mehr Nettogehalt erhalten, anstatt am Jahresende eine Gutschrift zu bekommen. Um Verwaltungskosten einzusparen, stellt das Finanzamt Freibetragsbescheide ab der Veranlagung 2024 nur noch auf Antrag aus.

Newsletter abonnieren

Ich stimme zu, dass meine Daten zur Zusendung eines Newsletters verwendet werden. Details finden Sie in unserer Daten­schutz­erklärung.

Informations­unterlagen anfordern

Ich stimme zu, dass meine Daten zur Zusendung von Informationsunterlagen verwendet werden. Details finden Sie in unserer Daten­schutz­erklärung.

Bewerbungsformular

  • Kontaktdaten
  • Persönliche Fragen
  • Datenupload
  • Bewerbung abschließen

Kontaktdaten

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Persönliche Fragen

Datenupload

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Bewerbung abschliessen

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihre persönliche Information nur in Verbindung mit Ihrer Bewerbung.

Evidenzerklärung: Erhalten Sie für diese Stelle keine Zusage, kann Saller & Saller Ihre Daten speichern und Sie kontaktieren, sobald eine passende Stelle frei wird.

Ihre Bewerbung wird gesendet...

Ihre Daten werden übertragen...
Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld.

Danke für Ihre Bewerbung!

Wir prüfen Ihre Anfrage so schnell wie möglich und melden uns schriftlich oder telefonisch bei Ihnen.

Lernen Sie uns kennen

Es freut uns sehr, dass Sie sich eine Zukunft bei Saller & Saller vorstellen können. Teilen Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten mit und wir nehmen in Kürze Kontakt zu Ihnen auf, um ein Treffen zu vereinbaren.

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihne persönlichen Informationen nur in Verbindung mit Ihrer Anfrage.*

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Interesse geweckt?
Erfahren Sie mehr!

Teilen Sie uns Ihre Daten mit und wir senden
Ihnen alle Job-Details zu.

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihne persönlichen Informationen nur in Verbindung mit Ihrer Anfrage.*

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Detaileinstellungen

Detaileinstellungen

Notwendig

Diese Cookies sind immer aktiviert, da sie für Grundfunktionen der Website erforderlich sind. Sie tragen sie zur sicheren und vorschriftsmäßigen Nutzung der Seite bei.

Details anzeigen

Wir nutzen den "Google Tag Manager", um die Google Analyse- und Marketing-Dienste in unsere Website einzubinden und zu verwalten.

Details verbergen

Analyse / Statistik

Wir erheben anonymisierte Daten für statistische und analytische Zwecke. Beispielsweise könnten wir so verstehen, ob Sie über die Google Suche oder einer anderen Website zu uns gekommen sind.

Details anzeigen

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google", Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Analytics verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

Details verbergen

Marketing

Wir nutzen diese Cookies, vorwiegend Facebook und Google Analytics, um Ihnen massgeschneiderte Angebote anzuzeigen während Sie im Internet surfen. Damit dies funktioniert, teilen wir möglicherweise einige Ihrer Suchdaten mit Online Advertisern, wie z.B. Google Ads oder Facebook. Wir speichern einige Ihrer Einstellungen, um Ihnen personalisierte Inhalte, die Ihren Interessen entsprechen, bieten zu können. Beispielsweise Themengebiete, welche Sie bereits in unserem Magazin besucht haben.

Details anzeigen

Unsere Website nutzt zur Konversionsmessung das Besucheraktions-Pixel von Facebook, Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA ("Facebook").

So kann das Verhalten der Seitenbesucher nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dadurch können die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke ausgewertet werden und zukünftige Werbemaßnahmen optimiert werden.

Details verbergen
Details anzeigen

Unsere Websites nutzen die Funktionen von Google Analytics Remarketing in Verbindung mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google"), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Diese Funktion ermöglicht es die mit Google Analytics Remarketing erstellten Werbe-Zielgruppen mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick zu verknüpfen. Auf diese Weise können interessenbezogene, personalisierte Werbebotschaften, die in Abhängigkeit Ihres früheren Nutzungs- und Surfverhaltens auf einem Endgerät (z.B. Handy) an Sie angepasst wurden auch auf einem anderen Ihrer Endgeräte (z.B. Tablet oder PC) angezeigt werden.

Details verbergen
Verbergen