Montag, 2. März 2026

Schutz vor Scheinunternehmen

Schutz vor Scheinunternehmen

Die Liste der Scheinunternehmen wächst stetig – vor allem in der Baubranche. Wer mit solchen Unternehmen Geschäfte macht, riskiert massive steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme.

Was sind Scheinunternehmen?

Unter Scheinunternehmen versteht man zum einen Betriebe, die keine Geschäftstätigkeit ausüben und deswegen auch keine Leistung erbringen. Solche „Briefkastenfirmen“ werden als reine Scheinunternehmen bezeichnet. Zum Zweiten erbringen uneigentliche Scheinunternehmen tatsächlich Leistungen, jedoch steht vor allem der Steuer- oder Sozialbetrug im Vordergrund.

Ähnlich definiert es auch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG). So sind Scheinunternehmen vorrangig gegründet, um Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträge und ähnliche Abgaben zu verkürzen und Personen ungerechtfertigt in den Genuss von Sozialversicherung und Transferleistungen zu verhelfen.

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 wurden weiters Unternehmen dazugezählt, die darauf ausgerichtet sind, durch falsche Belege bestimmte Geschäftsvorgänge vorzutäuschen. Damit ist bereits das Vorbereitungsstadium strafbar.

Woran erkennt man ein Scheinunternehmen?

Anhaltspunkte für ein Scheinunternehmen sind insbesondere:

  • Auffälligkeiten im Rahmen einer Risiko- und Auffälligkeitsanalyse der Krankenkasse,
  • Unauffindbarkeit von Personen, die für das Unternehmen tätig sind,
  • Unmöglichkeit des Herstellens eines persönlichen Kontakts zum Unternehmer oder dessen Vertreter,
  • Verwendung falscher oder verfälschter Urkunden oder Beweismittel,
  • Keine angemessenen Betriebsmittel oder kein ausreichendes Betriebsvermögen,
  • Nicht bloß geringe Rückstände an Sozialversicherungsbeiträgen.

Öffentliche Liste und behördliche Maßnahmen

Wird der Verdacht auf ein Scheinunternehmen festgestellt, fordert die Abgabenbehörde das Unternehmen zur persönlichen Vorsprache auf. Erfolgt kein Widerspruch, kann das Unternehmen per Bescheid als Scheinunternehmen qualifiziert werden. Diese Scheinunternehmer werden in einer öffentlichen Liste des Finanzministeriums geführt, zusätzlich erfolgt ein Vermerk im Firmenbuch sowie eine Verständigung der Gewerbebehörde und des Auftragnehmerkatasters.

Risiken für Auftraggeber

Wer mit einem Scheinunternehmen Geschäfte abschließt und wusste oder wissen musste, dass es sich um eine Scheinfirma handelt, riskiert folgende schwerwiegende Probleme:

  • Haftung als Bürge und Zahler für Entgeltansprüche der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.
  • Verlust des Vorsteuerabzugs, etwa wenn Rechnungen formale Mängel aufweisen (falsche oder nicht existente Adresse, Scheinfirma als leistender Unternehmer) oder der Unternehmer „wusste oder hätte wissen müssen“, dass er in einen Umsatzsteuerbetrug eingebunden ist. In der Baubranche ist der Verlust des Vorsteuerabzugs dann kein Thema, wenn das Reverse-Charge-System zur Anwendung kommt und die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.
  • Aberkennung von Betriebsausgaben, wenn Leistungen von mutmaßlichen Scheinunternehmen erbracht werden und die genannten tatsächlichen Leistungsempfänger nicht auffindbar oder unbekannt sind. Ähnliche Mängel wie beim Vorsteuerabzug führen somit auch zum Versagen von Betriebsausgaben.

Risikominimierung

Die Überprüfung sollte bei neuen Geschäftsbeziehungen durchgeführt werden – je risikoreicher die Branche wie z.B. im Bau- und Baunebengewerbe, umso ausführlicher. Wichtig ist die Dokumentation des Risikochecks. Akribische Nachforschung ist aber nicht notwendig.

Tipp: Auch bei bestehenden Geschäftsbeziehungen sollte regelmäßig die Prüfung der Liste der Scheinunternehmen erfolgen. Viele Buchhaltungsprogramme können einen solchen Check automatisiert für alle Lieferantenkonten durchführen. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Um das Risiko zu reduzieren, können folgende Punkte geprüft werden.

  • Firmenbuchauszug: Sitz, Geschäftsführung, Geschäftszweig und Angaben auf Angebot bzw. Rechnung müssen zusammenpassen.
  • Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer: feststellen (z.B. Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises) und aufbewahren.
  • UID-Nummer: prüfen mittels qualifizierter Abfrage (z.B. über FinanzOnline oder MIAS), insbesondere bei neuen Lieferanten.
  • Öffentliche Liste der Scheinunternehmen: prüfen.
  • Bau- und Baunebengewerbe: HFU-Liste und Gewerberegister abfragen.
  • Bonitätsprüfung:B. bei KSV, AKV, Creditreform
  • Beurteilung des Außenauftritts: keine üblichen Kontaktdaten oder keine Adresse, keine Korrespondenz, kein professionelles Auftreten, keine Homepage bzw. kein Impressum, Besprechungen nie im Büro des Auftragnehmers.
  • Beurteilung des Angebots: Ist der Preis realistisch oder zu schön um wahr zu sein?

Keine Versicherung für Dienstnehmer

Scheinunternehmen können keine Dienstnehmer anmelden. Für bestehende Dienstnehmer erlischt die Pflichtversicherung, wenn sie nach Aufforderung nicht persönlich bei der Krankenkasse vorsprechen oder ihre Arbeitsleistung nicht glaubhaft machen können. Weist der Dienstnehmer die Arbeitsleistung nach, so gilt im Haftungsfall der Auftraggeber als Dienstgeber. Alle anderen Dienstnehmer gelten als abgemeldet und ungerechtfertigt bezogene Leistungen müssen zurückbezahlt werden.

Bisher war für die Abmeldung das Datum der Rechtskraft des Bescheides relevant. Seit 1.1.2026 gilt der Zeitpunkt, ab welchem das Unternehmen als Scheinunternehmen gilt. Dieses Datum ist im Bescheid angeführt und ist auch auf der Liste der Scheinunternehmer ersichtlich. Gleiches gilt auch für in der SVS versicherte Geschäftsführer oder Unternehmer. Auch bei diesen Personen erlischt rückwirkend die Pflichtversicherung und es kommt zu Rückforderungen gewährter Sozialleistungen.

Wichtige Kontrollmöglichkeiten im Internet

Finanzministerium: Liste der Scheinunternehmen Gewerbeinformationssystem Austria – GISA UID-Prüfung Stufe 1: MIAS-Selbstabfrage Österreichische Sozialversicherung: HFU-Gesamtliste

Newsletter abonnieren

Ich stimme zu, dass meine Daten zur Zusendung eines Newsletters verwendet werden. Details finden Sie in unserer Daten­schutz­erklärung.

Informations­unterlagen anfordern

Ich stimme zu, dass meine Daten zur Zusendung von Informationsunterlagen verwendet werden. Details finden Sie in unserer Daten­schutz­erklärung.

Bewerbungsformular

  • Kontaktdaten
  • Persönliche Fragen
  • Datenupload
  • Bewerbung abschließen

Kontaktdaten

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Persönliche Fragen

Datenupload

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Bewerbung abschliessen

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihre persönliche Information nur in Verbindung mit Ihrer Bewerbung.

Evidenzerklärung: Erhalten Sie für diese Stelle keine Zusage, kann Saller & Saller Ihre Daten speichern und Sie kontaktieren, sobald eine passende Stelle frei wird.

Ihre Bewerbung wird gesendet...

Ihre Daten werden übertragen...
Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld.

Danke für Ihre Bewerbung!

Wir prüfen Ihre Anfrage so schnell wie möglich und melden uns schriftlich oder telefonisch bei Ihnen.

Lernen Sie uns kennen

Es freut uns sehr, dass Sie sich eine Zukunft bei Saller & Saller vorstellen können. Teilen Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten mit und wir nehmen in Kürze Kontakt zu Ihnen auf, um ein Treffen zu vereinbaren.

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihne persönlichen Informationen nur in Verbindung mit Ihrer Anfrage.*

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Interesse geweckt?
Erfahren Sie mehr!

Teilen Sie uns Ihre Daten mit und wir senden
Ihnen alle Job-Details zu.

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihne persönlichen Informationen nur in Verbindung mit Ihrer Anfrage.*

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Detaileinstellungen

Detaileinstellungen

Notwendig

Diese Cookies sind immer aktiviert, da sie für Grundfunktionen der Website erforderlich sind. Sie tragen sie zur sicheren und vorschriftsmäßigen Nutzung der Seite bei.

Details anzeigen

Wir nutzen den "Google Tag Manager", um die Google Analyse- und Marketing-Dienste in unsere Website einzubinden und zu verwalten.

Details verbergen

Analyse / Statistik

Wir erheben anonymisierte Daten für statistische und analytische Zwecke. Beispielsweise könnten wir so verstehen, ob Sie über die Google Suche oder einer anderen Website zu uns gekommen sind.

Details anzeigen

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google", Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Analytics verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

Details verbergen

Marketing

Wir nutzen diese Cookies, vorwiegend Facebook und Google Analytics, um Ihnen massgeschneiderte Angebote anzuzeigen während Sie im Internet surfen. Damit dies funktioniert, teilen wir möglicherweise einige Ihrer Suchdaten mit Online Advertisern, wie z.B. Google Ads oder Facebook. Wir speichern einige Ihrer Einstellungen, um Ihnen personalisierte Inhalte, die Ihren Interessen entsprechen, bieten zu können. Beispielsweise Themengebiete, welche Sie bereits in unserem Magazin besucht haben.

Details anzeigen

Unsere Website nutzt zur Konversionsmessung das Besucheraktions-Pixel von Facebook, Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA ("Facebook").

So kann das Verhalten der Seitenbesucher nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dadurch können die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke ausgewertet werden und zukünftige Werbemaßnahmen optimiert werden.

Details verbergen
Details anzeigen

Unsere Websites nutzen die Funktionen von Google Analytics Remarketing in Verbindung mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google"), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Diese Funktion ermöglicht es die mit Google Analytics Remarketing erstellten Werbe-Zielgruppen mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick zu verknüpfen. Auf diese Weise können interessenbezogene, personalisierte Werbebotschaften, die in Abhängigkeit Ihres früheren Nutzungs- und Surfverhaltens auf einem Endgerät (z.B. Handy) an Sie angepasst wurden auch auf einem anderen Ihrer Endgeräte (z.B. Tablet oder PC) angezeigt werden.

Details verbergen
Verbergen