Unternehmen mit Betriebsstätte im Bundesland Salzburg sind auch im Jahr 2026 verpflichtet, eine Erklärung zur Tourismusabgabe abzugeben. Die Beitragspflicht betrifft grundsätzlich alle gewerblichen Betriebe sowie zahlreiche selbständig Tätige.
Frist beachten
Die Erklärung für das Beitragsjahr 2026 ist bis spätestens 31. Mai 2026 einzureichen. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch über das vorgesehene Portal.
So wird die Abgabe berechnet
Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Umsatz des zweitvorangegangenen Jahres. Aufgrund unterschiedlicher Beitragssätze und Einstufungen kann die tatsächliche Abgabenhöhe variieren – eine genaue Prüfung ist daher wesentlich.
Unser Tipp
Erstellen Sie die Erklärung rechtzeitig oder lassen Sie diese erstellen. Verspätete oder unvollständige Meldungen können zu Rückfragen, Schätzungen sowie zu Säumniszuschlägen führen.
Wir unterstützen Sie gerne bei:
- Prüfung der Beitragspflicht
- korrekter Einstufung
- Berechnung der Tourismusabgabe
- fristgerechter elektronischer Einreichung
Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir die Abwicklung für Sie übernehmen können. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
