Freitag, 30. Jänner 2026

Mehrfachsachbezug bei mehreren Firmenwagen

Mehrfachsachbezug bei mehreren Firmenwagen

Darf ein Dienstwagen auch privat genutzt werden, muss dafür ein Sachbezug am Lohnzettel berücksichtigt werden. Doch was passiert, wenn einem Mitarbeiter gleich mehrere Firmenfahrzeuge privat zur Verfügung stehen? Das Bundesfinanzgericht (BFG) schafft in einem dazu ergangenen Urteil vorerst Klarheit.

Mehrere Firmenautos = mehrere Sachbezüge

Wenn ein Mitarbeiter mehrere Firmenfahrzeuge privat nutzen darf, muss für jedes einzelne Fahrzeug ein eigener Sachbezug angesetzt werden. Das führt dazu, dass sich die Grundlagen für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge entsprechend erhöhen. Es ist zu erwarten, dass der Verwaltungsgerichtshof zu dieser Sache befragt wird. Es wird sich zeigen, ob dieser die Rechtsansicht des BFG teilt.

Tipp: Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern mehrere Fahrzeuge zur Verfügung stellen, sollten sich der Gefahr eines mehrfachen Sachbezugs bewusst sein. Abhilfe schafft hier ein schriftliches Verbot der Nutzung von anderen Fahrzeugen bis auf das zugewiesene Mitarbeiter-KFZ. Verlangen Sie ein lückenloses geführtes Fahrtenbuch und kontrollieren Sie dieses regelmäßig. Ansonsten sind Diskussionen bei einer Lohnabgabenprüfung vorprogrammiert.

Alternativ können Sie auch mehrere Sachbezüge abrechnen, was vermutlich zu ernsthaften Verstimmungen in der Belegschaft führt.

Halber Sachbezug bei geringer Privatnutzung

Wird ein Fahrzeug privat durchschnittlich 500 km pro Monat bzw. 6000 km pro Jahr genutzt, kann der Sachbezug auf die Hälfte reduziert werden. Diese Begünstigung wird jedoch nur dann anerkannt, wenn ein sorgfältig geführtes Fahrtenbuch vorliegt. Ohne Nachweis ist grundsätzlich der volle Sachbezug anzusetzen.

Besonderheit bei Gebrauchtfahrzeugen

Bei Gebrauchtfahrzeugen richtet sich die Höhe des Sachbezugs nicht nach dem tatsächlichen Kaufpreis, sondern nach dem Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Dieser bildet die Grundlage für die Berechnung des Sachbezugs – unabhängig davon, wie alt das Fahrzeug mittlerweile ist.

Tipp: Wer einen Firmenwagen nur wenig privat nutzt, sollte unbedingt ein lückenloses Fahrtenbuch führen. So braucht nur der halbe Sachbezug versteuert werden – und das kann spürbare Steuer- und Abgabenersparnisse bringen, ohne eine Nachzahlung bei einer Lohnabgabenprüfung zu riskieren.

Kein Sachbezug für Nutzung eines E-Autos

Arbeitnehmer, die ein KFZ mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (z.B. Elektro-Auto) nutzen, müsse keinen Sachbezug versteuern und Arbeitgeber ersparen sich Diskussionen mit dem Lohnabgabenprüfer.

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