Freitag, 27. März 2026

Lizenzzahlungen müssen ab 2026 gemeldet werden

Lizenzzahlungen müssen ab 2026 gemeldet werden

Die Verordnung über die Meldung bestimmter Honorare wird um Lizenzempfänger erweitert. Lizenzhonorare aus 2026 müssen erstmalig bis Februar 2027 gemeldet werden.

Ab dem 1. Jänner 2026 kommen auf Unternehmen in Österreich neue bürokratische Aufgaben zu. Die Finanz erweitert die bestehenden Mitteilungspflichten, sodass künftig auch Lizenzzahlungen an das Finanzamt gemeldet werden müssen. Damit wird der Behörde eine Kontrollmöglichkeit geschaffen, zu prüfen, ob erhaltene Lizenzhonorare in die Steuererklärung aufgenommen wurden. Lizenzzahler müssen ab heuer die Daten von Lizenzempfängern genauer dokumentieren.

Welche Lizenzhonorare sind gemeint?

Was unter Lizenzen im Sinne dieser Regelung zu verstehen ist, findet man im § 99a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes: Als Lizenzgebühren gelten Vergütungen jeder Art, die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematografischer Filme und Software, von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen, sowie für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen gezahlt werden.

Meldung von Honoraren an bestimmte Personengruppen

Honorare an folgende Personen müssen mittels Formular E 109a (früher E 18) gemeldet werden:

  • Freie Dienstnehmer
  • Aufsichts- und Verwaltungsräte
  • Bausparkassen- und Versicherungsvertreter
  • Stiftungsvorstände
  • Vortragende, Lehrende und Unterrichtende
  • Kolporteure und Zeitungszusteller
  • Privatgeschäftsvermittler
  • Funktionäre von Körperschaften öffentlichen Rechts
  • Neu ab 2026: Leistungen, die einen Anspruch auf Lizenzgebühren iSd § 99a Abs. 1 EStG 1988 begründen

Betroffen sind Honorare an natürliche Personen bzw. Personenvereinigungen (z.B. OG, KG, GesbR und Miteigentumsgemeinschaften); nicht betroffen sind Zahlungen an Kapitalgesellschaften.

Wer elektronisch meldet, hat bis Ende Februar des Folgejahres Zeit. Da die neue Regelung für Lizenzgebühren ab dem 1. Jänner 2026 gilt, wird die erste Meldung hierfür im Februar 2027 fällig.

Sie müssen nicht melden, wenn das gesamte Nettohonorar inklusive Reisekostenersätze 900 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet und für eine einzelne Leistung nicht mehr als 450 Euro bezahlt wurde. Neben der Meldung an das Finanzamt des zahlenden Unternehmens muss man auch eine Kopie an die Empfängerin oder den Empfänger des Honorars übergeben.

Welche Daten müssen gemeldet werden?

  • Name (Firma)
  • Wohnanschrift bzw. Sitz der Geschäftsleitung
  • bei natürlichen Personen die Sozialversicherungsnummer (bei Nichtvorhandensein das Geburtsdatum)
  • bei Personenvereinigungen die Steuernummer
  • Art der erbrachten Leistung
  • Kalenderjahr der Zahlung
  • Entgelt (netto)
  • (Reise-)kostenersätze (falls verrechnet)
  • Umsatzsteuer (falls verrechnet)
  • Bei freien Dienstnehmern: Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung und Vorsorgekasse

Tipp: Achten Sie gleich bei der Honorarauszahlung – ab 2026 insbesondere auch für Lizenzen –, dass die notwendigen Daten für die Meldung vorhanden sind.

Weitere Informationen

Finanzministerium: Formular E109a Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Verordnung betreffend Mitteilungen gem. § 109a EStG 1988

Newsletter abonnieren

Ich stimme zu, dass meine Daten zur Zusendung eines Newsletters verwendet werden. Details finden Sie in unserer Daten­schutz­erklärung.

Informations­unterlagen anfordern

Ich stimme zu, dass meine Daten zur Zusendung von Informationsunterlagen verwendet werden. Details finden Sie in unserer Daten­schutz­erklärung.

Bewerbungsformular

  • Kontaktdaten
  • Persönliche Fragen
  • Datenupload
  • Bewerbung abschließen

Kontaktdaten

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Persönliche Fragen

Datenupload

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Bewerbung abschliessen

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihre persönliche Information nur in Verbindung mit Ihrer Bewerbung.

Evidenzerklärung: Erhalten Sie für diese Stelle keine Zusage, kann Saller & Saller Ihre Daten speichern und Sie kontaktieren, sobald eine passende Stelle frei wird.

Ihre Bewerbung wird gesendet...

Ihre Daten werden übertragen...
Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld.

Danke für Ihre Bewerbung!

Wir prüfen Ihre Anfrage so schnell wie möglich und melden uns schriftlich oder telefonisch bei Ihnen.

Lernen Sie uns kennen

Es freut uns sehr, dass Sie sich eine Zukunft bei Saller & Saller vorstellen können. Teilen Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten mit und wir nehmen in Kürze Kontakt zu Ihnen auf, um ein Treffen zu vereinbaren.

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihne persönlichen Informationen nur in Verbindung mit Ihrer Anfrage.*

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Interesse geweckt?
Erfahren Sie mehr!

Teilen Sie uns Ihre Daten mit und wir senden
Ihnen alle Job-Details zu.

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihne persönlichen Informationen nur in Verbindung mit Ihrer Anfrage.*

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Detaileinstellungen

Detaileinstellungen

Notwendig

Diese Cookies sind immer aktiviert, da sie für Grundfunktionen der Website erforderlich sind. Sie tragen sie zur sicheren und vorschriftsmäßigen Nutzung der Seite bei.

Details anzeigen

Wir nutzen den "Google Tag Manager", um die Google Analyse- und Marketing-Dienste in unsere Website einzubinden und zu verwalten.

Details verbergen

Analyse / Statistik

Wir erheben anonymisierte Daten für statistische und analytische Zwecke. Beispielsweise könnten wir so verstehen, ob Sie über die Google Suche oder einer anderen Website zu uns gekommen sind.

Details anzeigen

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google", Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Analytics verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

Details verbergen

Marketing

Wir nutzen diese Cookies, vorwiegend Facebook und Google Analytics, um Ihnen massgeschneiderte Angebote anzuzeigen während Sie im Internet surfen. Damit dies funktioniert, teilen wir möglicherweise einige Ihrer Suchdaten mit Online Advertisern, wie z.B. Google Ads oder Facebook. Wir speichern einige Ihrer Einstellungen, um Ihnen personalisierte Inhalte, die Ihren Interessen entsprechen, bieten zu können. Beispielsweise Themengebiete, welche Sie bereits in unserem Magazin besucht haben.

Details anzeigen

Unsere Website nutzt zur Konversionsmessung das Besucheraktions-Pixel von Facebook, Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA ("Facebook").

So kann das Verhalten der Seitenbesucher nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dadurch können die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke ausgewertet werden und zukünftige Werbemaßnahmen optimiert werden.

Details verbergen
Details anzeigen

Unsere Websites nutzen die Funktionen von Google Analytics Remarketing in Verbindung mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google"), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Diese Funktion ermöglicht es die mit Google Analytics Remarketing erstellten Werbe-Zielgruppen mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick zu verknüpfen. Auf diese Weise können interessenbezogene, personalisierte Werbebotschaften, die in Abhängigkeit Ihres früheren Nutzungs- und Surfverhaltens auf einem Endgerät (z.B. Handy) an Sie angepasst wurden auch auf einem anderen Ihrer Endgeräte (z.B. Tablet oder PC) angezeigt werden.

Details verbergen
Verbergen