Freitag, 26. September 2025

Klarheit bei Kündigungsfristen für Saisonkräfte

Klarheit bei Kündigungsfristen für Saisonkräfte

Das sogenannte Saisonprivileg wird mit 1. Jänner 2026 abgeschafft. Nur bestimmte Kollektivvertragsvereinbarungen bleiben weiterhin gültig. Ziel ist es, die bestehende Rechtsunsicherheit bei den Kündigungsfristen zu beseitigen.

Bereits 2021 wurden die Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen. Eine Ausnahme galt jedoch für Branchen mit Saisonbetrieb. Das Gesetz definierte allerdings nicht, welche Branchen darunterfallen sollten. Der Oberste Gerichtshof stellte 2022 zudem klar, dass es nicht genügt, wenn sich die Kollektivvertragspartner einig sind, eine Branche als „Saisonbranche“ einzustufen. Da eine verbindliche Liste fehlte, herrschte erhebliche Rechtsunsicherheit.

Ein neuer Gesetzesentwurf soll nun Abhilfe schaffen: Das Saisonprivileg – also die Möglichkeit für Saisonbranchen, abweichende Kündigungsfristen und -termine zu vereinbaren – wird mit 1. Jänner 2026 aufgehoben. Ausnahmen gelten lediglich für jene Regelungen in Kollektivverträgen, die zwischen dem 1. Jänner 2018 und dem 1. Februar 2025 abgeschlossen und veröffentlicht wurden. In den Erläuterungen zum neuen Gesetzesentwurf ist dankenswerterweise eine Liste jener Kollektivverträge enthalten, deren abweichende Kündigungsregelungen weiterhin gültig bleiben.

Fazit: Ab 2026 gelten für alle anderen Kollektivverträge die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter. Diese betragen – abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit – zwischen einem und fünf Monaten und können vertraglich auf maximal sechs Monate ausgedehnt werden.

Da es sich derzeit um einen Gesetzesentwurf handelt, sind Änderungen noch möglich.

Anhang

Folgende Kollektivverträge erfüllen die Voraussetzung für abweichende Regelungen:

  • Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe Agrarservice,
  • Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe,
  • Kollektivvertrag für Bauhilfsgewerbe,
  • Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe,
  • Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe,
  • Kollektivvertrag für Brunnenmeister, Grundbau-. und Tiefbohrunternehmer,
  • Kollektivvertrag für das Dachdeckergewerbe,
  • Rahmenkollektivvertrag für Arbeiterinnen/Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten,
  • Kollektivvertrag für Arbeiter im Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe für die Berufszweige der Spengler (Spengler und Kupferschmiede),
  • Kollektivvertrag für die Arbeiter/innen und gewerblichen Lehrlinge in den gewerblichen Forstunternehmen Österreichs,
  • Kollektivvertrag für das Glasergewerbe,
  • Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen in den gewerblichen Friedhofsgärtnereibetrieben Österreichs,
  • Rahmenkollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben Österreichs,
  • Kollektivvertrag für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe und Keramikergewerbe,
  • Kollektivvertrag für das Holzbau-Meistergewerbe,
  • Kollektivvertrag für das Maler, Lackierer und Schilderherstellergewerbe,
  • Kollektivvertrag für das Pflasterergewerbe,
  • Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag für das Rauchfangkehrergewerbe vom 1.1.1988,
  • Rahmenkollektivvertrag Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge in der Schädlingsbekämpfung,
  • Kollektivvertrag für das Steinarbeitergewerbe,
  • Kollektivvertrag für das Tapezierergewerbe,
  • Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe Österreichs in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung vom 1. Mai 2021,
  • Kollektivvertrag für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben,
  • Kollektivvertrag für die Arbeiter in der Binnenschifffahrt,
  • Kollektivvertrag für die Bediensteten der österreichischen Seilbahnen,
  • Kollektivvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe,
  • Kollektivvertrag für Arbeiter im Kleintransportgewerbe,
  • Kollektivertrag für die Arbeiter in der Stein- und Keramischen Industrie,
  • Kollektivvertrag Glasbe- und Verarbeitung, Flachglasschleiferei, Arbeiter/innen.

 

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