Dienstag, 3. Juni 2025

Incoterms regeln Zolllast bei US-Geschäften

Incoterms regeln Zolllast bei US-Geschäften

Ob der Verkäufer oder der Käufer den Zoll trägt, regelt der Kaufvertrag. Im internationalen Handel werden dafür zumeist die International Commercial Terms – kurz Incoterms – verwendet. Nur bei einem Incoterm trägt der Verkäufer auch den Zoll.

Im Jahr 2024 waren die USA für Österreich das zweitgrößte Exportland nach Deutschland. Die Exporte betrugen 16,2 Mrd. Euro. Österreich ist daher von den neuen Import-Zöllen der USA gegenüber Waren aus der EU besonders hart betroffen.

Wer die Zollabwicklung übernimmt und damit den Zoll trägt, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Üblicherweise bedienen sich die Vertragspartner im internationalen Warenverkehr der Incoterms. Die neueste Fassung, die Incoterms 2020, ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Die Incoterms bestimmen, wer die Kosten des Transports trägt, wo der Risikoübergang für den Untergang der Ware erfolgt und wer gegebenenfalls eine Versicherung abzuschließen hat. Nur die Klausel DDP (Delivered Duty Paid) bedeutet, dass verzollt geliefert wird. Der Verkäufer übernimmt dabei auch die Einfuhr ins Zielland inklusive Verzollung. Bei allen anderen Klauseln übernimmt der Käufer als Importeur den Zoll.

Wer den Zoll tatsächlich wirtschaftlich trägt, hängt von der individuellen Marktposition ab. In einem kompetitiven Markt mit vielen Mitbewerbern wird – ganz im Sinne der Trump-Regierung – der österreichische Verkäufer die Preise senken müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Auswirkungen der Incoterms

Die Incoterms haben auch Auswirkung auf den Zeitpunkt der Verbuchung. Während es bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner auf den Zahlungszeitpunkt ankommt, ist bei Bilanzierern der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs maßgeblich. Der Gewinn gilt dann als realisiert, wenn die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware bereits beim Käufer liegt. Denn egal, was mit der Ware noch passiert: Der Verkäufer hat bereits einen Zahlungsanspruch.

Warenexporte in Drittstaaten wie die USA sind umsatzsteuerbefreit. Als Nachweis ist ein Ausfuhrnachweis zwingend notwendig. Dieser Exportnachweis ist unterschiedlich geregelt je nachdem, ob der Kunde abholt, ob der Lieferant selbst liefert oder ob man sich eines Frächters bedient. Wir beraten Sie gerne, welche Nachweise in Ihrem konkreten Fall notwendig sind.

Tipps für Exporteure

Derzeit kommt es fast täglich zu Änderungen bei den US-Zöllen. Einen aktuellen Überblick gibt ein eigener „Infopoint USA Zölle“ auf www.wko.at. Auch die Speditionen sowie die Branchenvertretungen der Wirtschaftskammer unterstützen Sie bei konkreten Zollfragen.

Überprüfen Sie außerdem, unter welche US-Zolltarifnummer Ihr Produkt fällt. Einige Waren werden vom Zoll explizit ausgenommen – wie beispielsweise Mobiltelefone, Computer und andere Tech-Geräte. Gegebenenfalls hilft auch eine Aufteilung der Produktbestandteile. Auch das Ursprungsland oder das Land der wesentlichen Bearbeitung der Ware kann über die Höhe des Zolls entscheiden.

Incoterms 2020 und hilfreiche Links

Weitere Informationen zu Incoterms

ICC Austria – Internationale Handelskammer: Incoterms 2020 WKO: Incoterms WKO: Tabelle Incoterms WKO: FAQ Incoterms Wikipedia: Incoterms

Weitere Informationen zu Zöllen USA

WKO: Infopoint USA Zölle WKO: Außenwirtschaft USA

Die wichtigsten Incoterms

englischdeutschanzugebender Ort
EXWEX Worksab WerkStandort des Werks oder jeder andere Ort
FCAFree CArrierFrei FrachtführerOrt des Verkäufers oder Ort des Frachtführers
FASFree Alongside ShipFrei Längsseite Schiffvereinbarter Verladehafen (ausschließlich zur Schiffsverladung geeignet)
FOBFree On BoardFrei an Bordvereinbarter Verladehafen (ausschließlich zur Schiffsverladung geeignet)
CFRCost and FReightKosten und Frachtvereinbarter Bestimmungshafen (ausschließlich zur Schiffsverladung geeignet)
CIFCost Insurance FreightKosten, Versicherung und Frachtvereinbarter Bestimmungshafen (ausschließlich zur Schiffsverladung geeignet)
DAPDelivered At PlaceGeliefert benannter Ortvereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
DPUDelivered at Place UnloadedGeliefert benannter Ort entladenvereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
CPTCarriage Paid ToFrachtfrei bisvereinbarter Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
CIPCarriage Insurance PaidFrachtfrei und versichert bisvereinbarter Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
DDPDelivered Duty PaidGeliefert verzollt und versteuertvereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)

Wer ist wofür verantwortlich?

https://saller.steuerimpuls.com/wp-content/uploads/sites/12/2025/06/Incoterms.pdf

 

1) Gefahrenübergang auf den Käufer bei CIP und CPT schon ab Übergabe an den ersten Frachtführer.

2) Gefahrenübergang auf den Käufer bei CIF und CFR schon ab Beladung des Schiffs im Versendehafen.

 

V…Verkäufer, K … Käufer

Quelle: angelehnt an WKO: Tabelle Incoterms

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