Donnerstag, 2. Juli 2026

EU-Entgelttransparenzrichtlinie will Gender-Pay-Gap verringern

EU-Entgelttransparenzrichtlinie will Gender-Pay-Gap verringern

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – abhängig von ihrer Größe – ihre Gehaltsstrukturen nachvollziehbar offenzulegen. Die EU-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten eine Umsetzung in nationales Recht bis 7. Juni 2026. Österreich hat allerdings noch keinen Gesetzesentwurf veröffentlicht.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verfolgt das Ziel, geschlechtsspezifische Lohngefälle („Gender-Pay-Gap“) nachhaltig zu reduzieren. Sie betrifft alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im privaten und öffentlichen Sektor und umfasst auch Bewerberinnen und Bewerber.

Die Richtlinie hätte bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Da sich die Sozialpartner auf keinen Gesetzesentwurf einigen konnten, erstellte das Sozialministerium einen ersten internen Entwurf zur Abstimmung mit den Regierungspartnern. Österreich droht bei Nicht- oder zu später Umsetzung eine Strafe wegen EU-Vertragsverletzung; es ist daher trotz massiver Kritik mit einer raschen Umsetzung zu rechnen.

Transparenzgebot

Die Richtlinie sieht folgende wichtige Transparenzpflichten vor:

  • Transparenz bei der Personalsuche: Arbeitgeber müssen Bewerber bereits vor dem Vorstellungsgespräch über das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne sowie über die kollektivvertragliche Einstufung informieren. Fragen nach dem bisherigen Gehalt bei früheren Arbeitgebern sind unzulässig.
  • Individuelle Auskunftsrechte: Mitarbeiter haben das Recht, Informationen über ihr eigenes Entgelt sowie über das Durchschnittsentgelt von Vergleichsgruppen (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) anzufordern. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Belegschaft jährlich proaktiv über dieses Recht zu informieren. Die Auskunftspflicht gilt auch gegenüber bestimmten Dritten wie beispielsweise Betriebsräten. Ab 50 Mitarbeitern besteht zusätzlich das Recht auf Information zur Gehaltsentwicklung.
  • Entgeltkriterien: Die Bewertung, ob Arbeiten gleichwertig sind, muss auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien basieren. Dazu zählen insbesondere Verantwortung, Belastung, Kompetenzen und die Arbeitsbedingungen. In Betrieben mit mindestens 50 Mitarbeitern haben Arbeitnehmer zudem ein spezifisches Recht auf Informationen über die Kriterien der Entgeltentwicklung.

Berichterstattung

Die Anforderungen an die Berichterstattung sind nach der Unternehmensgröße gestaffelt, wobei kleinere Unternehmen längere Übergangsfristen oder weniger strenge Pflichten haben:

  • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung ab dem 7. Juni 2027.
  • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, beginnend ab dem 7. Juni 2027.
  • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, beginnend ab dem 7. Juni 2031.
  • Unter 100 Beschäftigte: keine Berichtspflicht

Wenn die Berichterstattung ein Entgeltgefälle von mindestens fünf Prozent aufzeigt, das nicht durch sachliche Faktoren gerechtfertigt werden kann, muss eine vertiefte Analyse zusammen mit dem Betriebsrat oder Gewerkschaftsvertretern erfolgen.

Nach aktuellem Unionsrecht besteht keine Berichtspflicht für Unternehmen bis 100 Mitarbeiter. Laut Medienberichten soll es bei der nationalen Umsetzung in Österreich auch dabei bleiben.

Empfehlungen zur Vorbereitung

Da die Aufbereitung und Analyse der Entgeltdaten komplex sein können, wird Unternehmen – vor allem jenen ab 100 Mitarbeitern – eine frühzeitige Vorbereitung empfohlen. Hier sind vor allem die aktuellen Vergütungsstrukturen zu analysieren und die Kriterien für gleichwertige Arbeit zu definieren.

Ein sinnvoller erster Schritt – auch für KMU – besteht darin, die Frage nach dem bisherigen Gehalt aus Vorstellungsgesprächen zu entfernen. Weiters können bereits „Jobfamilien“ wie z.B. Vertrieb, Verwaltung, Finanzen, Führung definiert werden. Innerhalb jeder Jobfamilie kann es Abstufungen (Levels) je nach Erfahrung bzw. Ausbildung geben.

Gehalts- und Lohnentscheidungen bei Neueinstellung oder Änderungen sollten bereits jetzt inklusive der Entscheidungsgrundlagen dokumentiert werden.

Die konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten.

 

EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970)

 

Newsletter abonnieren

Ich stimme zu, dass meine Daten zur Zusendung eines Newsletters verwendet werden. Details finden Sie in unserer Daten­schutz­erklärung.

Informations­unterlagen anfordern

Ich stimme zu, dass meine Daten zur Zusendung von Informationsunterlagen verwendet werden. Details finden Sie in unserer Daten­schutz­erklärung.

Bewerbungsformular

  • Kontaktdaten
  • Persönliche Fragen
  • Datenupload
  • Bewerbung abschließen

Kontaktdaten

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Persönliche Fragen

Datenupload

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Bewerbung abschliessen

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihre persönliche Information nur in Verbindung mit Ihrer Bewerbung.

Evidenzerklärung: Erhalten Sie für diese Stelle keine Zusage, kann Saller & Saller Ihre Daten speichern und Sie kontaktieren, sobald eine passende Stelle frei wird.

Ihre Bewerbung wird gesendet...

Ihre Daten werden übertragen...
Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld.

Danke für Ihre Bewerbung!

Wir prüfen Ihre Anfrage so schnell wie möglich und melden uns schriftlich oder telefonisch bei Ihnen.

Lernen Sie uns kennen

Es freut uns sehr, dass Sie sich eine Zukunft bei Saller & Saller vorstellen können. Teilen Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten mit und wir nehmen in Kürze Kontakt zu Ihnen auf, um ein Treffen zu vereinbaren.

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihne persönlichen Informationen nur in Verbindung mit Ihrer Anfrage.*

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Interesse geweckt?
Erfahren Sie mehr!

Teilen Sie uns Ihre Daten mit und wir senden
Ihnen alle Job-Details zu.

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihne persönlichen Informationen nur in Verbindung mit Ihrer Anfrage.*

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Detaileinstellungen

Detaileinstellungen

Notwendig

Diese Cookies sind immer aktiviert, da sie für Grundfunktionen der Website erforderlich sind. Sie tragen sie zur sicheren und vorschriftsmäßigen Nutzung der Seite bei.

Details anzeigen

Wir nutzen den "Google Tag Manager", um die Google Analyse- und Marketing-Dienste in unsere Website einzubinden und zu verwalten.

Details verbergen

Analyse / Statistik

Wir erheben anonymisierte Daten für statistische und analytische Zwecke. Beispielsweise könnten wir so verstehen, ob Sie über die Google Suche oder einer anderen Website zu uns gekommen sind.

Details anzeigen

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google", Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Analytics verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

Details verbergen

Marketing

Wir nutzen diese Cookies, vorwiegend Facebook und Google Analytics, um Ihnen massgeschneiderte Angebote anzuzeigen während Sie im Internet surfen. Damit dies funktioniert, teilen wir möglicherweise einige Ihrer Suchdaten mit Online Advertisern, wie z.B. Google Ads oder Facebook. Wir speichern einige Ihrer Einstellungen, um Ihnen personalisierte Inhalte, die Ihren Interessen entsprechen, bieten zu können. Beispielsweise Themengebiete, welche Sie bereits in unserem Magazin besucht haben.

Details anzeigen

Unsere Website nutzt zur Konversionsmessung das Besucheraktions-Pixel von Facebook, Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA ("Facebook").

So kann das Verhalten der Seitenbesucher nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dadurch können die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke ausgewertet werden und zukünftige Werbemaßnahmen optimiert werden.

Details verbergen
Details anzeigen

Unsere Websites nutzen die Funktionen von Google Analytics Remarketing in Verbindung mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google"), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Diese Funktion ermöglicht es die mit Google Analytics Remarketing erstellten Werbe-Zielgruppen mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick zu verknüpfen. Auf diese Weise können interessenbezogene, personalisierte Werbebotschaften, die in Abhängigkeit Ihres früheren Nutzungs- und Surfverhaltens auf einem Endgerät (z.B. Handy) an Sie angepasst wurden auch auf einem anderen Ihrer Endgeräte (z.B. Tablet oder PC) angezeigt werden.

Details verbergen
Verbergen