Montag, 1. Februar 2021
Um die Betriebe während der Corona-Krise zu unterstützen gibt es seit September 2020 die Möglichkeit für bestimmte Investitionen einen Antrag bei der aws (AustriaWirtschaftsService) zur Förderung in Höhe von 7% bzw. 14% der Investitionssumme zu stellen. Es handelt sich dabei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für alle Unternehmen, die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen. Das aktuelle Antragsvolumen zur aws Investitionsprämie beträgt über EUR 2 Mrd.
Gefördert werden materiellen und immateriellen Investitionen (zB. Maschinen, Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung) mit 7% des Investitionssumme. Für Investitionen im Bereich der Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit beträgt die Fördersumme sogar 14% des Investitionssumme. Dabei ist es möglich, auch mehrere Investitionsgüter in einem Antrag zu behandeln. Wichtig ist nur, dass pro Antrag die Mindest-Investitionssumme von EUR 5.000,00 netto (ohne Umsatzsteuer) erreicht wird. Auch geringwertige Wirtschaftsgüter werden gefördert.
Die Anträge auf Investitionsprämie können noch bis zum 28.02.2021 bei der aws eingebracht werden. Der Zeitraum für das Setzen erster Maßnahmen (zB Bestellung, Lieferung, Kaufvertrag, Rechnungslegung etc.) für Investitionen wurde läuft seit 01.08.2020 und wurde vor Kurzen bis 31.05.2021 verlängert, dh wenn noch eine Investition geplant wird, kann auch für diese ein Antrag vorzeitig gestellt werden, solange die erste Maßnahme dafür bis zum 31.05.2021 gesetzt wird.
Ablauf der Förderung
Weiterführende Informationen sowie auch eine Liste an nicht förderbaren Investitionen finden Sie unter: https://www.aws.at/