Die Spätantragsrichtlinie regelt die Behandlung für jene Anträge, die nach dem 30. Juni 2022 eingereicht wurden. Frist dafür ist der 1.4.2024. Achtung: Auch bereits ausbezahlte Hilfsgelder müssen nochmal beantragt werden.
In Österreich waren Anträge auf den Ausfallsbonus III und den Verlustersatz III bis 30. September 2022 möglich, die EU akzeptierte jedoch nur Anträge bis 30. Juni 2022. Aufgrund dieser unterschiedlichen Vorgaben kam es zum Auszahlungsstopp. Die Reparatur erfolgte über die Spätantragsrichtlinie, die neuerliche Anträge bis 1. April 2024 erlaubt.
Neuer Antrag über USP
Betroffene Unternehmen müssen nochmals einen Antrag über das Unternehmensserviceportal (USP) einbringen. Entweder einen
- Umwidmungsantrag (Auszahlungen sind bereits erfolgt) oder einen
- Ergänzungsantrag (falls noch keine Auszahlung stattgefunden hat).
Im Umwidmungs-bzw. Ergänzungsantrag ist dann entweder eine De-minimis-Beihilfe oder ein Schadensausgleich zu beantragen. In manchen Fällen ist die Beantragung wieder durch den Parteienvertreter erforderlich.
Tipp:
Achtung: Die Deadline 1. April 2024 fällt auf den Ostermontag. Wir empfehlen daher, den Antrag rechtzeitig bis 29. März zu stellen, um bei technischen Problemen eine voll besetzte USP-Hotline zu erreichen.
https://www.cofag.at/spaetantraege.html